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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Planerische Dienstleistungen

Gültig ab 01.01.2021

1       Allgemeines

1.1    Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Vereinbarungen und Verträge die zwischen dem Auftragnehmer

         Probst Architektur GmbH und dem Kunden als Auftraggeber, wenn Aufträge aus dem Angebot der Probst Architektur GmbH    

         Gegenstand der Vereinbarungen und/oder Verträge sind.

1.2    Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Probst Architektur GmbH gelten ausschliesslich diese allgemeinen    

         Geschäftsbedingungen.

1.3    Jede Abweichung von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf der ausdrücklicher und schriftlicher

         Bestätigung durch die Probst Architektur GmbH.

1.4    Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Probst Architektur GmbH

         ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.5    Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht

         ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender

         oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.

 

2       Angebot und Vertragsabschluss

2.1    Vertragsgegenstand ist die im Angebot-, ggf. der Auftragsbestätigung oder einem Vertrag beschriebene Leistung.

2.2    Offerten / Angebote der Probst Architektur GmbH erfolgen unverbindlich, soweit diese nicht durch den Auftraggeber freigegeben  

         wurden.

2.3    Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist nach Unterzeichneter Auftragserteilung geschlossen.

 

3       Preise

3.1    Es gelten die jeweils in Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag festgelegten Preise in

         Schweizer Franken kurz CHF zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2    Die in Angebot, Auftragsbestätigung oder Vertrag genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Festpreisvereinbarung  

         zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

3.3    Anpassungen, Korrekturwünsche und nachträgliche Änderungen und Leistungen sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.

3.4    Soweit nicht durch ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, einen Vertrag oder eine andere schriftliche Vereinbarung anders festgelegt,

         werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und nach einem von der Probst Architektur GmbH

         festgesetzten Stundensatz berechnet.

3.5    Von Preisen, die aus einem Angebot, einer Rechnung oder sonstiger Ausweisung hervorgehen, kann in keinem Fall der Anspruch auf

         Wiederholung des Preises / Leistungsverhältnisses abgeleitet werden.

 

4       Planung und Dateiformat

4.1    Das Dateiformat der CAD Planung erfolgt nach Rücksprache mit dem Auftraggeber. Vor Erbringung der Leistungen im Einzelnen wird

         ein Datenaustausch zwischen Auftrag- Nehmer und Geber geprüft.

4.2    Die Zeichnungserstellung basiert auf dem vom Auftraggeber vorgegebenen CAD-Standard und technischen Richtlinien. Diese sind mit

         Auftragsvergabe bekanntzugeben.

4.3    Benötigte CAD-Grunddaten sind dem Auftragnehmer zu liefern.

         Das Dateiformat ist neben dem unter Abs. 4.1 festgelegtem Format, auch als dwg / dxf-Zeichnungsdateien zu liefern.

5       Liefer- und Leistungszeiten

5.1    Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschliesslich unverbindliche

         Angaben. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm    

         obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäss und rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere für die Beibringung der für die

         Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben zu sorgen und gegebenenfalls eine

         vereinbarte Anzahlung zu leisten.

5.2    Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so

         beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.

5.3    Für die Dauer der Prüfung von Vorabzügen (Abs. 7 Korrekturen und Haftung) ist gegebenenfalls die Lieferzeit unterbrochen. Ab dem

         Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.

5.4    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die Probst Architektur GmbH auch bei verbindlich vereinbarten

         Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Probst Architektur GmbH ist berechtigt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der

         Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder

         teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.5    Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des          noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.

5.6    Die Probst Architektur GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder

          Teilleistung ist für den Kunden nicht verwendbar.

5.7    Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Probst Architektur GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe

         Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

 

6       Leistungserfüllung

6.1    Texte, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke usw., die nach Absprache mit dem Kunden zwecks zügiger Arbeitsaufnahme in seinem Sinne,

         noch vor Bestellung und Auftragsbestätigung erstellt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

6.2    Mit der Übergabe der Pläne / Dateien an den Kunden gilt die Leistung des Vertrages der Probst Architektur GmbH als erfüllt. Die

         Übergabe erfolgt mittels Datenträger und oder elektronischer Datenübermittlung.

6.3    Aufträge und Leistungen werden gemäss Beschreibungen des Auftraggebers durchgeführt.

6.4    Die Probst Architektur GmbH kann vom Auftraggeber bestellte Leistungen ganz oder teilweise bei Subunternehmern anfertigen

          lassen.

6.5    Die Probst Architektur GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, die anteilig zu vergüten sind.

7       Korrekturen und Haftung

7.1    Die Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht

         aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Die Probst Architektur GmbH hat das Recht zur Nachbesserung oder

         Ersatzlieferung.

7.2    Die Haftung der Grundlagen, wie auch der Konstruktiven Lösungen, Detailkonstruktionen, Berechnungen usw. der zu erstellenden

         CAD Planung bleibt beim Auftraggeber.

7.3    Geringfügige Abweichungen von der Auftragsbeschreibung und Unklarheiten sowie minimale Änderungen bei der Auftrags- und/oder

         Leistungsbeschreibung berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

7.4    Schadensersatzansprüche gegen die Probst Architektur GmbH sind ausgeschlossen.

7.5    Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte insbesondere Rechte Dritter verletzt werden. Der

          Auftraggeber stellt der Probst Architektur GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

 

8       Eigentumsrecht und Zwischenprodukte

8.1    Zwischenprodukte wie Vorabzüge, Skizzen und Daten deren Anfertigung zur Erfüllung eines Auftrags nötig sind, verbleiben, wenn

         nicht anders schriftlich vereinbart, im Besitz der Probst Architektur GmbH.

8.2    Für fremdes Material, welches vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde und das nach Erledigung des Auftrags vom    

         Auftraggeber nicht innerhalb 4 Wochen zurückgefordert wird, übernimmt die Probst Architektur GmbH keine Haftung.

 

9       Untersuchungspflicht und Beanstandungen

9.1    Der Auftraggeber ist verpflichtet den Inhalt der Auftragsbestätigung unverzüglich auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu

         überprüfen und allfällige Abweichungen umgehend dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.

9.2    Die Probst Architektur GmbH übernimmt keine Gewährleistung und Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der

          erhaltenen Kundenvorlagen, besonders bei Dienstleistungen für die Erstellung von CAD-Zeichnungen ab übermittelten Vorlagen des

          Auftraggebers in Daten- oder Papierform. Weiter kann keine Garantie abgeben, dass allfällig enthaltene Fehler (z.B.

          Berechnungsfehler des Auftraggebers) in den erhaltenen Vorlagen des Auftraggebers durch die Mitarbeiter erkannt und automatisch

          korrigiert werden. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass bei CAD-Arbeiten ab Kundenvorlagen das Ergebnis von der Vorlage

          aufgrund von Falschinterpretationen, Unleserlichkeit sowie Tipp- oder Flüchtigkeitsfehlern abweichen kann.

          Die Probst Architektur GmbH bemüht sich solche Fehler zu vermeiden, lehnt aber grundsätzlich jegliche Haftung aus Abweichungen

          des Ergebnisses zu den Kundenvorlagen ab.

9.3    Der Auftraggeber ist verantwortlich und verpflichtet, gelieferte Waren, Daten, CAD-Zeichnungen in Papier- und Datenform nach Erhalt           auf Fehler und deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Diese Plandaten in Papier- und Datenform dürfen vom        

          Auftraggeber erst nach dieser Prüfung an Dritte zur Ausführung weitergegeben werden. Für allfällig übersehene Fehler bzw.

          Abweichungen zu den Vorlagen des Auftraggebers und die daraus entstehenden Folgen wird jegliche Haftung vollumfänglich

          abgelehnt.

10     Zahlung

10.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Probst Architektur GmbH gemäss der Zahlungsfrist der Rechnungsstellung    

         ohne Abzug zahlbar. Die Probst Architektur GmbH ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden

         anzurechnen.

10.2 Bei höheren Arbeitsleistungen oder längerer Leistungsdauer können Zwischenrechnungen gestellt werden, die der Akontozahlung

         dienen.

10.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Probst Architektur GmbH über den Betrag verfügen kann.

10.4 Der Kunde ist zu Aufrechnung, Zurückbehalten oder Minderung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht

         werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung

         eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

11     Datenschutz

11.1 Der Auftraggeber ermächtigt die Probst Architektur GmbH, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten

         selber oder durch Dritte (Partner und Zulieferanten) zu verarbeiten, speichern und auszuwerten. Die Probst Architektur GmbH

         bestätigt gegenüber dem Auftraggeber, die zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln.

11.2 Die Probst Architektur GmbH verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Daten (insbesondere elektronische Daten) regelmässig zu

         sichern und vor Verlust zu schützen. Die Probst Architektur GmbH kann bei einem allfälligen Datenverlust nur bei Vorsatz oder grober          Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit oder bei technischen Defekten (z.B. Beschädigung von

         Backups) ist in jedem Fall ausgeschlossen.

11.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich von allen an die Probst Architektur GmbH übermittelten Daten, insbesondere von bestehenden

         Plänen, der Probst Architektur GmbH nur Kopien zu senden und behält in seinem Archiv die Originalunterlagen zurück. Werden vom

         Auftraggeber trotzdem Originaldaten oder Originalpläne übermittelt, übernimmt die Probst Architektur GmbH keine Haftung für

         Verlust oder Beschädigung.

11.4 Die Aufbewahrungs- und Archivierungspflicht von Daten geht mit der Lieferung der Daten und Abschluss des Auftrages an den

         Auftraggeber über.

12    Zustimmung zu Marketingaktivitäten

12.1 Die Probst Architektur GmbH ist berechtigt, von ihr produzierte Produkte und CAD-Zeichnungen neutral in dessen eigenen Katalogen

         und anderen Printmedien, Anzeigen, Homepage usw. abzubilden oder auf Ausstellungen als Referenz Muster zu präsentieren.

12.2 Sollte der Auftraggeber dies beanstanden, so ist dies schriftlich im Vertrag auszuweisen.

 

13    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit der Probst Architektur GmbH, auch mit ausländischen

         Auftraggebern und Vertragspartnern, gilt das Recht der Schweiz.

13.2 Gerichtsstand ist Basel.

13.3 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB nicht anwendbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen  

         Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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